Das Betreten einer Industrieanlage wie dem Entsorgungszentrum ECOWEST birgt Risiken und Gefahren, die nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Um das Risiko und die Gefährdung für alle Beteiligten auf einem vertretbaren Niveau zu halten, ist Folgendes zwingend zu beachten:
1. Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
2. Auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden des Entsorgungszentrums ECOWEST gilt ein generelles Rauchverbot. Raucherbereiche sind zu erfragen.
3. Auf dem gesamten Gelände des Entsorgungszentrums gilt eine Warnkleidungspflicht. Somit haben alle Besuchenden für die gesamte Dauer des Rundgangs eine Warnweste zu tragen, die von den Mitarbeitenden vor Beginn ausgegeben wird.
4. Fachführungen finden auch in den Anlagen statt. Hier sind Sicherheitsschuhe (S3) zu tragen. Auch feste Schuhe (z. B. Wanderschuhe) befreien nicht von dieser Pflicht. Sollten sie während einer Führung getragen werden, erfolgt dies in eigener Verantwortung. Der ECOWEST Verbund haftet nicht bei eventuellen Verletzungen. Eine Führung ist nur durch die mechanische Aufbereitung möglich. Die biologische Aufbereitung kann von Gruppen nicht besucht werden.
5. Die Führungen finden während des Alltagsbetriebs statt. Das bedeutet Verkehr von Lastwagen, Lieferant*innen, Kund*innen sowie von Radladern und betrieblichen Fahrzeugen. Die Besuchenden haben sich stets so zu verhalten, dass dieser Verkehr nicht gestört wird. Die Gruppen müssen sich möglichst nah am jeweiligen Fahrbahnrand aufhalten. Es ist eine Person aus der Gruppe zu bestimmen, die als Letzte die Gruppe nach hinten absichert.
6. Das Anfassen oder Berühren jeglicher Anlagenteile ist zu unterlassen. Einige Arbeitsbereiche sind für Schwangere und Personen mit Asthma oder Herzschrittmacher ungeeignet. Sporen und Pilze sind in der Anlagenluft vorhanden. Der kurzfristige Aufenthalt in den Anlagen ist ohne Atemschutz möglich. Auf Wunsch kann vor Beginn des Rundgangs eine FFP2-Maske ausgehändigt werden.
7. Das Fotografieren bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Führungsperson.
8. In einem Störfall, der einen plötzlichen Abbruch der Führung nach sich zieht, haben sich alle an der Führung beteiligten Personen schnellstmöglich auf dem Sammelplatz am Brunnen vor der Verwaltung einzufinden. Sollte die Gruppe getrennt werden, geschieht dies in Eigenverantwortlichkeit. Der/die Sprecher*in der Gruppe stellt die Vollzähligkeit fest, fehlende Personen meldet die Führungsperson den Einsatzkräften. Erst wenn sich nachweislich alle Personen auf dem Sammelplatz eingefunden haben, können evtl. nötige Maßnahmen durch die Einsatzkräfte erfolgen. Der Sammelplatz wird zu Beginn eines jeden Rundgangs gezeigt.
9. Den Anweisungen der jeweils verantwortlichen Führungsperson des Unternehmensverbundes ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung von Anweisungen wird unter Hinweis auf das Hausrecht die Führung unmittelbar
abgebrochen. Alle Beteiligten müssen sich dann zum Sammelplatz vor der Verwaltung begeben. Hier enden die Führung und der Verantwortungsbereich des Unternehmensverbundes.
Der/die Sprecher*in der Gruppe bestätigt den Erhalt dieser Sicherheitshinweise gegenüber der Führungsperson. Bei Schulklassen bestätigt die begleitenden Lehrkraft durch seine/ihre Unterschrift.